Mit dem Erwerb erkennt der Erwerber und Eintrittskarteninhaber die nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters an und beachtet die entsprechenden Hinweise:  Fällt eine Veranstaltung aus oder wird Sie auf ein anderes Datum verlegt, werden die Eintrittsgelder über die Vorverkaufsstelle zurückerstattet, (zum Nennwert) bei der die Eintrittskarte gekauft wurde. Generell ist jedoch ein Umtausch oder die Rückgabe von Karten ausgeschlossen.  Jugendliche unter 18 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt. Für Jugendliche gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluß auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung. Bei Konzerten kann auf Grund der Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.   Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Veranstaltungsgelände/Saal.  Das Recht, den Einlaß aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film-, Foto-, und Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Foto- und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind grundsätzlich untersagt. Mißbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Ausnahmen werden vom Veranstalter bekanntgegeben. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Ein Rückerstattungsanspruch besteht nur bei terminlicher Verlegung auf den Nennwert der Eintrittskarte nur bis zum Konzerttermin. Wird die Veranstaltung abgesagt, so erhält der Karteninhaber den Eintrittspreis bis zu zwei Wochen nach dem ursprünglich geplanten Veranstaltungstermin abzüglich Bearbeitungsgebühr gegen Rückgabe der Eintrittskarte bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der er die Karte erworben hat. Rücknahme der Karten bei Verlegung nur bis zum Tage vor dem endgültigen Veranstaltungstermin. Im übrigen ist eine Rücknahme oder der Umtausch ausgeschlossen.  Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Vorprogramm zu ändern.  Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes/Saales verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.  Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt.  Kaufen Sie Ihre Eintrittskarten nur an den bekannten Vorverkaufsstellen. Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte (sofern vorhanden). Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Zur Entlastung der Umwelt bitte die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen.
Geschäftsbedingungen
© GPRConcert
AGB
Mit dem Erwerb erkennt der Erwerber und Eintrittskarteninhaber die nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters an und beachtet die entsprechenden Hinweise:  Fällt eine Veranstaltung aus oder wird Sie auf ein anderes Datum verlegt, werden die Eintrittsgelder über die Vorverkaufsstelle zurückerstattet, (zum Nennwert) bei der die Eintrittskarte gekauft wurde. Generell ist jedoch ein Umtausch oder die Rückgabe von Karten ausgeschlossen.  Jugendliche unter 18 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt. Für Jugendliche gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluß auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung. Bei Konzerten kann auf Grund der Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatz- ansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.   Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Veranstaltungsgelände/Saal.  Das Recht, den Einlaß aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film-, Foto-, und Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Foto- und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind grundsätzlich untersagt. Mißbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Ausnahmen werden vom Veranstalter bekannt- gegeben. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Ein Rückerstattungsanspruch besteht nur bei terminlicher Verlegung auf den Nennwert der Eintrittskarte nur bis zum Konzerttermin. Wird die Veranstaltung abgesagt, so erhält der Karteninhaber den Eintrittspreis bis zu zwei Wochen nach dem ursprünglich geplanten Veranstaltungstermin abzüglich Bearbeitungsgebühr gegen Rückgabe der Eintrittskarte bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der er die Karte erworben hat. Rücknahme der Karten bei Verlegung nur bis zum Tage vor dem endgültigen Veranstaltungstermin. Im übrigen ist eine Rücknahme oder der Umtausch ausgeschlossen.  Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Vorprogramm zu ändern.  Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes/Saales verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.  Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt.  Kaufen Sie Ihre Eintrittskarten nur an den bekannten Vorverkaufsstellen. Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte (sofern vorhanden). Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Zur Entlastung der Umwelt bitte die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen.
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